Wer im Sommer versucht hat, die Nachrichten zur Sanierungsförderung zu verfolgen, hatte ungefähr das Gefühl, einem Tennismatch mit drei Bällen zuzuschauen. Erst wurde gekürzt, dann umgebaut, dann wieder beruhigt. Und irgendwo dazwischen stand die Frage, die dich eigentlich interessiert. Bekomme ich für meine neuen Fenster noch Geld vom Staat, und wenn ja, wie viel?
Die gute Nachricht vorweg. Ja, bekommst du. Die etwas weniger gute Nachricht. Seit dem 21. Juli 2026 laufen ein paar Dinge anders als vorher, und wer mit alten Zahlen aus einem Forum von 2024 plant, rechnet sich möglicherweise reicher, als er ist.
Der Aufhänger aus dem Bundestag
Vom 8. bis 11. September 2026 hat der Bundestag in erster Lesung den Haushalt 2027 beraten. Laut Hausbesitzer News sind für die Gebäudeförderung im Entwurf 12,56 Milliarden Euro eingeplant, also 590,5 Millionen mehr als 2026. Für die BEG Einzelmaßnahmen, zu denen auch der Fenstertausch gehört, stehen demnach 8.238,5 Millionen Euro im Entwurf, ein Plus von 8,3 Prozent.
Das klingt erst mal wie eine Einladung zum Durchatmen, und ein bisschen ist es das auch. Nach den Kürzungsdebatten im Sommer ist es beruhigend zu sehen, dass der Topf nicht leerer wird. Aber ein größerer Topf bedeutet nicht automatisch einen größeren Löffel für dich. Wie viel du pro Fenster bekommst, regelt nicht der Haushalt, sondern die Förderrichtlinie. Und die hat sich im Juli geändert. Die Autoren des Artikels raten deshalb ziemlich nüchtern dazu, mit den Konditionen zu rechnen, die heute gelten, statt auf bessere Zeiten zu warten. Dem kann man sich nur anschließen. Auf bessere Förderzeiten zu warten ist ungefähr so erfolgversprechend wie auf den perfekten Tag zum Fensterputzen.
Was die BAFA für neue Fenster zahlt
Der Fenstertausch läuft bei der BAFA als Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle. Der Grundfördersatz liegt bei 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Förderfähig sind laut BAFA bis zu 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste und jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit. Unter bestimmten Bedingungen verdoppeln sich diese Beträge.
Die Staffelung nach Wohneinheiten ist übrigens eine der Neuerungen vom Juli. Der Verband wohnen im eigentum weist darauf hin, dass diese Abstufung Mehrfamilienhäuser betrifft und für Einfamilienhäuser nicht gilt. Wenn du also im eigenen Häuschen wohnst, ändert sich an dieser Stelle für dich nichts. Wer dagegen eine Eigentümergemeinschaft mit zwölf Parteien davon überzeugen will, endlich die zugigen Fenster im Treppenhaus zu tauschen, bekommt pro Wohnung weniger Kostenrahmen als früher. Die Diskussion auf der Eigentümerversammlung wird dadurch vermutlich nicht kürzer.
Ganz wichtig und gern übersehen. Für den Antrag brauchst du laut BAFA einen Energieeffizienzexperten. Den findest du über die Expertenliste der dena. Und den Antrag stellst du, bevor du den Auftrag verbindlich vergibst. Wer erst die Fenster einbauen lässt und dann an die Förderung denkt, hat zwar schöne neue Fenster, aber eben keinen Zuschuss.
Der Bonus für den Sanierungsfahrplan ist kleiner geworden
Hier liegt die eigentliche Änderung, die viele noch nicht mitbekommen haben. Wer einen individuellen Sanierungsfahrplan hat, kurz iSFP, bekam bisher 5 Prozentpunkte obendrauf, also 20 statt 15 Prozent. Seit dem 21. Juli 2026 gibt es diesen Bonus erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von 30.000 Euro, und zwar nur auf den Teil, der darüber liegt.
Lenz Energieberatung rechnet das an einem Beispiel mit 42.500 Euro förderfähigen Kosten vor. Auf die ersten 30.000 Euro gibt es 15 Prozent, also 4.500 Euro. Auf die restlichen 12.500 Euro gibt es 5 Prozent Bonus, also 625 Euro. Macht zusammen 7.000 Euro. Nach der alten Logik wäre da deutlich mehr herausgekommen.
Für den typischen Fenstertausch im Einfamilienhaus heißt das ganz praktisch, dass der Fahrplanbonus oft gar nicht mehr greift. Ein paar Fenster und eine Haustür kommen zwar schnell auf eine ordentliche Summe, aber 30.000 Euro förderfähige Kosten erreicht längst nicht jedes Projekt. Der Fahrplan ist deshalb nicht wertlos. Er hilft dir weiterhin, Maßnahmen in einer sinnvollen Reihenfolge zu planen, damit du nicht erst die Fenster tauschst und drei Jahre später merkst, dass die neue Dämmung eigentlich andere Anschlüsse gebraucht hätte. Nur als reine Bonusmaschine für ein einzelnes Fensterprojekt taugt er kaum noch.
Die BAFA kündigt außerdem einen Bonus für besonders schlecht gedämmte Gebäude an, der voraussichtlich im ersten Quartal 2027 kommen soll. Mehrere Fachportale berichten, dass dieser Bonus nur für Dämmmaßnahmen und nicht für Fenster gelten soll. Solange die Details nicht endgültig feststehen, würde ich darauf keine Fensterplanung aufbauen.
Der Steuerbonus als Alternative
Wer keine Lust auf Anträge vor Vorhabenbeginn hat oder einfach schon angefangen hat, kann sich den Weg über die Steuererklärung anschauen. Nach § 35c EStG kannst du energetische Maßnahmen an einem selbst genutzten Wohngebäude steuerlich geltend machen, wenn das Gebäude bei Beginn der Maßnahme älter als zehn Jahre ist. Der Fenstertausch gehört ausdrücklich dazu. Im Jahr des Abschlusses und im Folgejahr sinkt deine Steuer um je 7 Prozent der Aufwendungen, höchstens jeweils 14.000 Euro, im dritten Jahr um 6 Prozent, höchstens 12.000 Euro. Insgesamt sind so bis zu 40.000 Euro pro Objekt drin.
Der Haken ist, dass du dich entscheiden musst. Wer für dieselbe Maßnahme einen Zuschuss oder einen geförderten Kredit bekommt, kann den Steuerbonus dafür nicht zusätzlich nutzen. Außerdem muss ein Fachbetrieb die Arbeiten ausführen und das bescheinigen. Rechnerisch landen beide Wege bei ähnlichen Größenordnungen, 20 Prozent über drei Jahre verteilt gegen 15 Prozent sofort. Der Unterschied liegt eher im Alltag. Der Zuschuss verlangt Planung und Papier vorab, der Steuerbonus verlangt Geduld und eine Steuerlast, von der überhaupt etwas abgezogen werden kann. Wer wenig Einkommensteuer zahlt, hat vom schönsten Steuerbonus wenig.
Und die KfW?
Einen reinen Zuschuss für Fenster gibt es bei der KfW nicht, dafür einen Kredit, der den Eigenanteil abfedert. Mit dem Ergänzungskredit 358 und 359 kannst du laut KfW bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit finanzieren. Voraussetzung ist eine Zuschusszusage aus den BEG Einzelmaßnahmen, die höchstens zwölf Monate alt ist. Die Variante 358 richtet sich an Selbstnutzer mit einem Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 Euro und kommt mit zusätzlicher Zinsverbilligung. Beantragt wird das Ganze nicht direkt bei der KfW, sondern über deine Hausbank oder einen anderen Finanzierungspartner.
Wie du jetzt am klügsten vorgehst
Der Haushaltsentwurf für 2027 ist noch kein beschlossenes Gesetz, und die Förderhistorie der letzten Jahre hat gezeigt, dass sich Dinge schneller ändern können, als ein Fensterbauer liefern kann. Wer ohnehin tauschen will, fährt deshalb meistens gut damit, jetzt zu planen und mit den heutigen Regeln zu rechnen. Hol dir früh einen Energieeffizienzexperten ins Boot, klär mit ihm, ob Zuschuss oder Steuerbonus für dich besser passt, und stell den Antrag, bevor du irgendetwas unterschreibst, das sich nicht mehr zurücknehmen lässt.
Was du vorher schon machen kannst, ist dir ein Bild davon zu verschaffen, was du eigentlich brauchst. Maße, Öffnungsarten, Verglasung und Farbe bestimmen am Ende den Preis und damit auch die förderfähigen Kosten. Im Fensterkonfigurator auf fensterluke.de kannst du Drutex Fenster in Ruhe zusammenstellen und siehst direkt, was deine Wunschkonfiguration kostet. Mit dieser Zahl im Kopf ist das Gespräch mit dem Energieberater gleich viel entspannter, und du weißt schon vorher, ob du in die Nähe der 30.000 Euro kommst oder eben nicht.
